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   OLG Hamm, 01.03.2001 - 22 U 92/00   

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https://dejure.org/2001,14820
OLG Hamm, 01.03.2001 - 22 U 92/00 (https://dejure.org/2001,14820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2001 - 22 U 92/00 (https://dejure.org/2001,14820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2001 - 22 U 92/00 (https://dejure.org/2001,14820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb einer Eigentumswohung im Rahmen eines Haustürgeschäfts; Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages wegen Verletzung von Aufklärungspflichten und Beraterpflichten über zusätzlich aufzubringende Instandhaltungskosten sowie des Wertverlustes einer Eigentumswohnung ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2001, 780
  • OLG-Report Hamm 2001, 270
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 22 U 92/00
    Ob diese Verpflichtung der Beklagten entsprechend der Rechtsprechung des BGH zur Haftung bei der Finanzierungsvermittlung unter Zugrundelegung eines persönlichen Berechnungsbeispiels zur Steuerersparnis (BGH NJW 1999, 638, 639) als selbständige Pflicht aus einem Beratungsvertrag oder als vorvertragliche Nebenpflicht im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann letztlich dahinstehen.
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 22 U 92/00
    In diesem Fall kam ihr aber auch hinsichtlich der Finanzierung eine Vertrauensstellung zu, die es rechtfertigt, ihr die Nebenpflicht aufzuerlegen, zutreffende Angaben zu machen (vgl. BGH NJW 1971, 1795, 1799), im vorliegenden Fall also sachgemäße und richtige Angaben über den in Aussicht genommenen Erwerb der Eigentumswohnung zum Zwecke der Altersvorsorge.
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 22 U 92/00
    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist ausdrücklich der Widerruf der auf den Abschluß des Kreditvertrages gerichteten Willenserklärung notwendig (vgl. insoweit auch BGHZ 131, 66, 70).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

    Bei einer derartigen Finanzierung ergeben sich - im Vergleich zum Annuitäten-Darlehen - besondere Risiken und ein besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Schätzung des Zuteilungszeitpunkts für die Bausparverträge und dabei bestehende Unsicherheiten (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2086, 2087; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879), im Hinblick auf die entstehenden Risiken beim Auslaufen der Zinsbindung des Festkredits, soweit noch keine vollständige Ablösung durch das Bauspardarlehen erfolgen kann (OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; Siol, a.a.O., § 44 Rn. 10), sowie im Hinblick auf die Gesamtbelastung und die Dauer der gesamten Finanzierung (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2085 f; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; vgl. für die Laufzeit eines Bauspardarlehens BGHR, BGB, § 607 Abs. 1 Bauspardarlehen 1 am Ende der Gründe; offen für eine entsprechende Verpflichtung des Verkäufers OLG Hamm, OLGR 2001, 270, 271).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 U 64/04

    Konkludenter Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer einer

    Bei einer derartigen Finanzierung ergeben sich - im Vergleich zum Annuitäten-Darlehen - besondere Risiken und ein besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Schätzung des Zuteilungszeitpunkts für die Bausparverträge und dabei bestehende Unsicherheiten (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2086, 2087; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879), im Hinblick auf die entstehenden Risiken beim Auslaufen der Zinsbindung des Festkredits, soweit noch keine vollständige Ablösung durch das Bauspardarlehen erfolgen kann (OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; Siol, a.a.O., § 44 Rn. 10), sowie im Hinblick auf die Gesamtbelastung und die Dauer der gesamten Finanzierung (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2085 f; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; vgl. für die Laufzeit eines Bauspardarlehens BGHR, BGB, § 607 Abs. 1 Bauspardarlehen 1 am Ende der Gründe; offen für eine entsprechende Verpflichtung des Verkäufers OLG Hamm, OLGR 2001, 270, 271).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2004 - 6 S 22/04

    Öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung einer Anordnung nach § 17 Abs 1

    Bei einer derartigen Finanzierung ergeben sich - im Vergleich zum Annuitäten-Darlehen - besondere Risiken und ein besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Schätzung des Zuteilungszeitpunkts für die Bausparverträge und dabei bestehende Unsicherheiten (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2086, 2087; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879), im Hinblick auf die entstehenden Risiken beim Auslaufen der Zinsbindung des Festkredits, soweit noch keine vollständige Ablösung durch das Bauspardarlehen erfolgen kann (OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; Siol, a.a.O., § 44 Rn. 10), sowie im Hinblick auf die Gesamtbelastung und die Dauer der gesamten Finanzierung (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2085 f; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; vgl. für die Laufzeit eines Bauspardarlehens BGHR, BGB, § 607 Abs. 1 Bauspardarlehen 1 am Ende der Gründe; offen für eine entsprechende Verpflichtung des Verkäufers OLG Hamm, OLGR 2001, 270, 271).
  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der

    Das vermittelte Finanzierungskonzept ist eine durchaus marktübliche, gängige Finanzierungsmethode, die zudem im Hinblick auf die relativ geringe monatliche Belastung sowie die Möglichkeit der Vornahme von Sondertilgungen bzw. Sonderzahlungen auf die Bausparverträge während der Ansparphase relativ flexibel ist (OLG Hamm OLGR 2001, 270; KG, Urt. v. 2. Mai 2007, 24 U 101/06; KG, Urt.v.12.6.2007, 13 U 33/06 und 13 U 54/06) und mithin für den Kunden, der hierdurch Einfluss auf die Laufzeit der Finanzierung nehmen kann, auch Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen bietet.
  • KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06

    Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs

    Das vermittelte Finanzierungskonzept ist eine durchaus marktübliche, gängige Finanzierungsmethode, die zudem im Hinblick auf die relativ geringe monatliche Belastung sowie die Möglichkeit der Vornahme von Sondertilgungen bzw. Sonderzahlungen auf die Bausparverträge während der Ansparphase relativ flexibel ist (vgl. OLG Hamm OLGR 2001, 270; KG, Urteil vom 2. Mai 2007, 24 U 101/06; KG, Urteil vom 12. Juni 2007, 13 U 33/06 und 13 U 54/06) und mithin für den Kunden, der hierdurch Einfluss auf die Laufzeit der Finanzierung nehmen kann, auch Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen bietet.
  • KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
    Das vermittelte Finanzierungskonzept ist eine durchaus marktübliche, gängige Finanzierungsmethode, die zudem im Hinblick auf die relativ geringe monatliche Belastung sowie die Möglichkeit der Vornahme von Sondertilgungen bzw. Sonderzahlungen auf die Bausparverträge während der Ansparphase relativ flexibel ist ( OLG Hamm OLGR 2001, 270; KG, Urteil vom 2. Mai 2007, 24 U 101/06 ) und mithin für den Kunden, der hierdurch Einfluss auf die Laufzeit der Finanzierung nehmen kann, auch Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen bietet.
  • LG Karlsruhe, 11.12.2006 - 10 O 150/05
    Bei einer derartigen Finanzierung ergeben sich im Vergleich zum Annuitäten - Darlehen besondere Risiken und ein besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Schätzung des Zuteilungszeitpunkts für die Bausparverträge und dabei bestehende Unsicherheiten (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2086 [OLG Celle 15.09.1993 - 3 U 224/91] , 2087; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879 [OLG Celle 04.10.1989 - 3 U 298/88] ; OLG Karlsruhe a.a.O.), im Hinblick auf die entstehenden Risiken beim Auslaufen der Zinsbindung des Festkredits, soweit noch keine vollständige Ablösung durch das Bauspardarlehen erfolgen kann (OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879 [OLG Celle 04.10.1989 - 3 U 298/88] ), sowie im Hinblick auf die Gesamtbelastung und die Dauer der gesamten Finanzierung (vgl. u.a. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2085 f [OLG Celle 15.09.1993 - 3 U 224/91] ; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879 [OLG Celle 04.10.1989 - 3 U 298/88] ; offen gelassen OLG Hamm, OLGR 2001, 270, 271).
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